Die Auswahl eines passenden Schönheitschirurgen gestaltet sich sicherlich nicht schwieriger als die Suche nach einem Allgemeinmediziner oder einem Zahnarzt.
Doch genau das ist der Fall. Schon allein die Tatsache, dass die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ kein geschützter Titel ist, macht die Suche schwieriger. Im Grunde darf sich in Deutschland jeder als Schönheitschirurg bezeichnen.
Plastische Chirurgie
Um einen kompetenten Arzt zu finden muss der Patient erstmal wissen, dass Schönheitschirurgie und plastische Chirurgie nicht das gleiche ist. Schönheitschirurgie kann prinzipiell alles sein. Hier gibt es keine Vorgaben, schon allein deshalb nicht, weil der Begriff in Deutschland nicht geschützt ist. Die Plastisch-Ästhetische Chirurgie wird allerdings strikt definiert und eingegrenzt. Der gesamte Bereich ist nochmals in vier Teilbereiche unterteilt. Die Plastisch-Ästhetische Chirurgie besteht demnach aus der Ästhetischen Chirurgie, der Rekonstruktiven Chirurgie, der Handchirurgie und der Verbrennungschirurgie. Daraus lässt sich schließen, dass ein Plastischer Chirurg stets ein attestierter Facharzt für mindestens einen dieser Teilbereiche ist. Attestierte Fachärzte haben in Deutschland eine mehrjährige Facharztausbildung durchlaufen.
Daher sollten mögliche Patienten bei der Arztsuche stets auf den Begriff „Facharzt für…“ achten und so den korrekten Ansprechpartner finden.
Die goldene Regel bei der Arztsuche
Es gibt sie. Diese eine goldene Regel bei der Arztsuche. Leider lassen nur allzu gerne Patienten diese mal außer Acht.
Prinzipiell gilt, dass man, egal wie klein diese auch sein mögen, niemals einem Eingriff zustimmen sollte, sofern nicht ein intensives und ausführliches Gespräch mit dem Facharzt durchgeführt wurde!
Ein kompetenter Facharzt wird sich stets die Zeit nehmen den Patienten ausführlich sowohl den Eingriff bzw. die Operation als auch die möglichen Risiken von möglichen Spätkomplikationen zu erläutern. Ebenso wird dieser bereit sein eventuelle Fragen zu beantworten.
Facharzt
Um einen Überblick zu erhalten, ob es sich beim ausgewählten Arzt um einen vertrauenswürdigen Facharzt handelt, können Interessierte bei den drei großen Fachgesellschaften „Deutsche Gesellschaft der Plastischen Rekonstruktion und Ästhetischen Chirurgen“ (DGPRÄC), „Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen“ (VPÄPC) und „Gesellschaft der Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.“ (GÄCD) einen Blick in die Mitgliederliste werfen. Diese Fachgesellschaften führen öffentliche Mitgliederliste aller Fachärzte, die in der Plastischen Chirurgie agieren.
Bevor man sich für einen Eingriff entscheidet sollte man evtl. mehrere Fachärzte aufsuchen und mehrere Termine wahrnehmen.
Letztendlich bleibt aber die Entscheidung beim Patienten allein hängen. Oftmals besteht die beste Wahl aus dem Mediziner, der den kompetentesten Eindruck beim Beratungsgespräch und den vertrauenswürdigsten Eindruck hinterließ.