Schönheitsoperation NR.1 ist die Brustvergrößerung

Brustvergrößerung ist eine Schönheitsoperation, die in Deutschland am Meisten vorkommt. Das Schönheitsideal vieler Frauen sind große, pralle Brüste wie die Stars und Starletts. Diesem Ideal eifern sie nach, bereits in jungen Jahren. Minderjährige brauchen allerdings für die Brust-OP die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Für ein starkes Selbstbewusstsein ist für viele eine große Brust notwendig.

Jugendliche

Bei Jugendlichen, die noch im Wachstum stehen, führt kein seriöser Arzt diese Brust-OP durch. Bei ihnen ist das Wachstum, auch das der Brust, nicht abgeschlossen. Der Arzt lehnt eine Brust-OP auch ab, wenn gesundheitliche Probleme vorhanden sind. Infektionen, Autoimmunerkrankungen oder schlechte Wundheilung sind einige Faktoren, bei denen eine Brustvergrößerung nicht infrage kommt. Auch rät der Arzt von einer solchen OP ab, wenn das Risiko Brustkrebs bei der Patientin erhöht ist. Grund sind die Implantate, welche die Diagnose Brustkrebs erschweren.

Sinnvoll oder nicht?

Es gibt auch Gründe, warum eine Brustvergrößerung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist. Das ist beispielsweise geschrumpfte oder erschlaffte Brüste sowie Brüste, die asymmetrisch sind oder ein falsches Verhältnis zur Körpergröße der Patientin haben. Eine Brust-OP behebt eine angeborene Fehlform der Brust und gibt der Brust eine schöne Form, wenn Brustdrüsengewebe fehlt.

Facharzt

Der Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie – nicht der Schönheitschirurg – ist der Ansprechpartner für eine Brustvergrößerung. Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie oder Facharzt für plastische Chirurgie sind gesetzlich geschützte Titel. Diese Ärzte habe nach ihrem Medizinstudium ein Aufbaustudium zum Facharzt absolviert. Die Bezeichnung Schönheitschirurg ist kein Titel und gesetzlich nicht geschützt. Jeder, der ein Medizinstudium absolvierte und eine Kanüle in einen menschlichen Körper legen kann, darf sich Schönheitschirurg nennen.

OP

Eine Brustvergrößerung ist ein operativer Eingriff, den ein Facharzt ausführt. Darauf sollten Frauen bei der Arztwahl achten und sich an einen Facharzt wenden. Dieser führt ein Erstgespräch mit der Patientin und informiert sich über ihren Gesundheitszustand. Danach erklärt er ihr, wie er bei der OP vorgeht, zeigt Vorher- und Nachherbilder von Patientinnen, die er operiert hat. Nach dem Gespräch verfasst der Facharzt einen Kostenvoranschlag, den er seiner Patientin übergibt.

Patient

Die Kosten für eine Brustvergrößerung sind hoch und von der Patientin in vollem Umfang zu tragen. Die Krankenversicherungen beteiligen sich nicht an der Brust-OP. Ausnahme ist, für die Brustvergrößerung kommen medizinische Gründe in Betracht. Diese Gründe muss die Versicherte ihrem Krankenversicherer nachweisen. Akzeptiert der Krankenversicherer die Gründe, ist es unter Umständen bereit, sich an den Kosten zu beteiligen oder diese in vollem Umfang zu übernehmen. Die Kosten für die reinige Operation belaufen sich auf mindestens 3.500 Euro. Zu diesen Kosten kommen die für die Implantate und der Nachsorge hinzu.

n/a